Telefonische Krankschreibung bis zum 31. Mai 2022 weiter möglich

Bei leichten Atemwegsinfekten ist die telefonische Krankschreibung trotz der geplanten bundesweiten Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen bis zum 31. Mai 2022 möglich. Zu dieser zweimonatigen Verlängerung hatte sich der Gemeinsame Bundesausschuss entschlossen, um das Infektrisiko in Arztpraxen so gering wie möglich zu halten. Nach einer eingehenden telefonischen Befragung können Patienten demnach auch zukünftig bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden und – falls nötig – nach einer erneuten telefonischen Konsultation um weitere 7 Tage. Der Beschluss zur Verlängerung der Coronasonderregelung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft. Unabhängig davon gilt, dass Versicherte per Videosprechstunde eine Kranschreibung erhalten können. Diese Regelung ist seit dem 7. Oktober 2020 in Kraft. Damals wurde das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung in den Berufsverordnungen gelockert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Versicherten der Praxis persönlich bekannt sind und deren Erkrankung dazu geeignet ist, via Bildschirm untersucht zu werden.