Terminservice- und Versorgungsgesetz soll 2019 in Kraft treten

Am 25. Juli 2018 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zum geplanten neuen Terminversorgungsgesetz vorgelegt, das bereits im Jahr 2019 in Kraft treten soll. Das neue Gesetz hat das Ziel, den Zugang der Patienten zur ärztlichen Versorgung zu verbessern und für schnellere Termine bei Haus- und Fachärzten zu sorgen.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Erhöhung der Mindestsprechzeit von 20 auf 25 Stunden pro Woche
  • Einführung einer offenen Sprechstunde, zu der die Patienten eine Praxis aufsuchen können, ohne einen Termin zu haben
  • Abschaffung der Budgetierung bei der Aufnahme neuer Patienten oder bei der Behandlung von Patienten, die über die Terminservicestellen vermittelt wurden
  • Lockerung der Zulassungsbeschränkung für einzelne Fachgruppen
  • Extrabudgetäre Vergütung für Hausärzte, die Facharzttermine vermitteln
  • Einführung eines zentralen 24-Stunden-Services, der unter der Nummer 116117 bzw. über eine App sowohl an den ambulanten Notdienst vermittelt, als auch kurzfristig Termine mit Fachärzten vereinbart
  • Einführung von elektronischen Patientenakten durch die Krankenkassen
  • Etablierung von Patientenbussen in unterversorgten Gebieten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Vergütung von Pflegekräfte in Krankenhäusern unabhängig von Fallpauschalen

Als Anreiz soll – entgegen dem Willen der Krankenkassen – für die im Gesetz vorgesehenen ärztlichen Leistungen eine zusätzliche extrabudgetäre Vergütung der Grund- und Versichertenpauschalen eingeführt werden.

Der vollständige Referentenentwurf kann auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums nachgelesen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/TSVG_RefE.pdf