Ultraschall-Richtlinie geändert

Seit dem 1. April 2017 hat sich durch einen Beschluss der Partner des Bundesmantelvertrages die Ultraschall-Richtlinie geändert. Ärzte können einen erfolgreich absolvierten Ultraschallkurs nun ebenfalls durch eine Teilnahmebescheinigung nachweisen. Bislang war hierfür ein Zertifikat notwendig. Die Inkraftsetzung wird rückwirkend erfolgen, das Unterschriftenverfahren wird derzeit eingeleitet. Der Beschluss wurde erforderlich, da viele Kursanbieter keine Zertifikate, sondern lediglich Teilnahmebescheinigungen ausstellen. Dies hat auf Seiten der Ärzte die Frage aufgeworfen, ob die Teilnahmebescheinigungen auch von ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt werden. Durch die Anpassung der Richtlinie wird die Anerkennung dieser Bestätigungsform nun klar geregelt. Die komplette Ultraschall-Vereinbarung ist auf Seiten der KBV nachlesbar: <link http: www.kbv.de media sp ultraschallvereinbarung.pdf external-link-new-window external link in new>www.kbv.de/media/sp/Ultraschallvereinbarung.pdf