Urteil: Ärzte haben keinen Anspruch auf Löschung aus Bewertungsportalen

Wenn Ärzte online bewertet wurden, haben sie keinen Anspruch darauf, aus dem Bewertungsportal gelöscht zu werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 16 U 125/11). Eine niedergelassene Ärztin aus Bayern hatte aus Datenschutzgründen geklagt. Nach Auffassung des OLG umfasse das Recht auf Meinungsfreiheit auch Bewertungen von Ärzten. Das Argument der Ärztin, dass medizinische Laien gegebenenfalls nicht alle Inhalte der Behandlung richtig beurteilen könnten, ließ das Gericht nicht gelten. Niedergelassene Ärzte müssten sich dem Wettbewerb und damit auch den herrschenden Marktmechanismen stellen, so die Richter. Dazu gehören heute nach Meinung der Richter auch Bewertungsmöglichkeiten in öffentlich zugänglichen Quellen. Außerdem hätten die Ärzte die Möglichkeit, Einspruch gegen die Bewertung einzulegen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.