Das Landgericht Bonn hat am 28. Juni 2023 entschieden, dass das Nationale Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ nicht länger in seiner jetzigen Form betrieben werden darf (Az. 1 O 79/21).
Gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hatte ein Verlag, der selbst mehrere Gesundheitsportale betreibt und Informationen zu den Themen Gesundheit und Erkrankungen für medizinische Laien aufbereitet und bereitstellt. Er sah in dem Gesundheitsportal des Bundes eine unlautere Konkurrenz zu seinen eigenen Angeboten und sah zudem das Gebot der „freien Presse“ verletzt. Dieses soll eine Pressetätigkeit ohne staatliche Einflussnahme garantieren und somit eine Meinungsbildung durch den Staat verhindern. Zudem soll durch das Gebot die private Presse davor geschützt werden, Leser durch staatliche Publikation zu verlieren.
Das Landgericht urteilte zu Gunsten des Klägers, dem nun ein Unterlassungsanspruch aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit dem Gebot der Staatsferne der Presse zusteht. Das Gericht stellte fest, dass die staatlich aufbereiteten Artikel keine Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern allgemeine Gesundheitsinformationen und Tipps für ein gesundes Leben enthalten. Die Bereitstellung dieser Inhalte sei keine staatliche Aufgabe und nicht mit der Fürsorgeplicht gegenüber den Bürgern zu rechtfertigen. Zudem gehe der Substitutionseffekt zu Lasten der privaten Anbieter ähnlicher Formate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.