Weiterbildungskommission Chirurgie will transparente und adäquate Rahmenbedingungen für die fachärztliche Weiterbildung

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) fordert in einem Positionspapier von Anfang März 2024 Politik und weitere Entscheider auf, die fachärztliche Weiterbildung mit in den Fokus ihrer Arbeit zu stellen. Diese müsse dringend an die Entwicklungen auf dem Gesundheits- und Arbeitsmarkt angepasst werden, da sonst in nächster Zukunft der chirurgische Nachwuchs ganz einfach fehlen werde. „Die notwendige Reform der Krankenhausstrukturen wird zu erheblichen Veränderungen bei der fachärztlichen Weiterbildung führen. Dass die Politik sie daher nicht von Anfang an mit bedacht hat, ist nur schwer nachzuvollziehen. Schließlich geht es um die zukünftige Gewährleistung und Sicherstellung unserer medizinischen Versorgung, die von dem medizinischen Nachwuchs abhängt. Und der erwartet zurecht eine Weiterbildung, die strukturiert, qualitativ hochwertig, entsprechend finanziert und mit dem privaten Leben vereinbar ist“, sagt der WBK-Leiter, BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Er betont: „Die Verantwortlichen müssen jetzt verstärkt aktiv werden. Denn wenn hier nichts getan wird, werden beide Seiten – Weiterzubildende wie auch die für die Weiterbildung Befugten – mit einer immer komplizierteren fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert werden, die dadurch immer unattraktiver wird.“ Laut WBK besteht die Gefahr, dass durch die reformbedingten Änderungen für die Weiterzubildenden der Erwerb der geforderten Kompetenzen immer schwieriger werde, ihre Weiterbildung zum Facharzt sich verzögern könnte und sie obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssten. Faktisch träfe dies in unterschiedlicher Ausprägung alle klinischen Fächer. Um dem entgegenzusteuern, hat die WBK in dem Positionspapier drei Kernforderungen formuliert:

1. Transparenz für Weiterbilder und Weiterzubildende sowie Entwicklung und Förderung von sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbünden. Die Weiterbildungsstätten mit ihren Angeboten müssen für Ärztinnen und Ärzte in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein, damit sie sich jederzeit informieren können, in welcher Institution welche Inhalte und Kompetenzen erworben werden können. Unerlässlich dafür ist hier die Auflistung der lokalen und regionalen Weiterbildungsverbünde, um die Rotation für die Weiterzubildenden realistisch gestaltbar zu machen. Voraussetzungen für funktionierende Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, eine Angleichung der Gehälter und die Klärung der Berufshaftpflicht bei Orts- oder Arbeitgeberwechseln für die Weiterzubildenden.

2. Entbürokratisierung und Vereinheitlichung der Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis. Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis muss unbürokratisch erfolgen und modular möglich sein, vor allem abgestellt auf Inhalte und nicht ausschließlich auf Zeiträume. Dabei müssen die Leistungsgruppen gemäß der Krankenhausreform berücksichtigt werden und auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung folgen. Die Kriterien für die Befugnis-Erteilung müssen bundesweit – auch im föderalen System – angeglichen und transparent gestaltet werden.

3. Refinanzierung im Krankenhaus und in der Facharzt-Praxis. Eine ausreichende und transparente Refinanzierung der den Weiterbildungsstätten entstehenden Kosten hat durch die Krankenkassen oder beispielsweise über eine Stiftung zu erfolgen. Für den stationären Bereich ist bei der Konzeption der Vorhaltepauschalen im Rahmen der Krankenhausreform ein relevanter finanzieller Aufschlag exklusiv für diejenigen Kliniken vorzusehen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und tatsächlich durchführen. Im vertragsärztlichen Bereich ist die finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich für das Gebiet Chirurgie und dabei auch für operativ tätige Praxen zu öffnen.

„Wir betonen noch einmal: Die ärztliche Weiterbildung muss endlich bei allen Reformvorhaben und auf allen Ebenen primär mitgedacht werden. Wir bieten dabei jederzeit unsere Unterstützung bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen an“, unterstreichen die stellvertretenden WBK-Leiter, Prof. Dr. Julia Seifert und DGCH-Generalsekretär Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen.


Das Positionspapier Weiterbildung der WBK auf den Seiten des BDC

Die WBK ist ein Expertengremium von BDC, DGCH, BVOU, BNC und allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften: Leiter: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer (BDC); Stellvertretende Leiterin: Prof. Dr. Julia Seifert (BDC), Stellvertretender Leiter: Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen (DGCH). Sprecher der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen: Dr. Peter Kalbe (BDC/DGCH)

Die WBK tagte erstmals im März 1972 und seither ein- bis zweimal jährlich. Federführend sind BDC und DGCH. Darüber hinaus sind alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Gebiet Chirurgie und die großen chirurgischen Berufsverbände beteiligt. Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie, Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin