Nach Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) steigt die Zahl der niedergelassenen Ärzte, die in ihrer Praxis junge Mediziner zum Facharzt weiterbilden, kontinuierlich an. Während im Jahr 2015 noch 9100 Ärzte einen Weiterbildungsassistenten in ihrer Praxis beschäftigten, stieg diese Zahl im Jahr 2017 auf etwa 11000 Ärzte an. Die Zahl der aktiven Weiterbilder in der allgemeinmedizinischen Versorgung stieg im gleichen Zeitraum von 4834 auf 5811 an, die der fachärztlichen Weiterbilder erhöhte sich von 2786 auf 3328. Die höchsten Zuwachsraten gab es hier bei den Augenärzten sowie bei den Kinder- und Jugendärzten.
Der positive Effekt hat seinen Ursprung im erweiterten „Förderprogramm Weiterbildung“, das vor drei Jahren im Versorgungsstärkungsgesetz verankert wurde – darin wurde eine Erhöhung der Zahl an Förderplätzen und des monatlichen Förderbetrags von 3500 auf 4800 Euro festgelegt.
Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, zeigte sich zufrieden: „Junge Ärzte, die Teile ihrer Weiterbildung im ambulanten Bereich absolviert haben, lassen sich später eher nieder.“ Sie seien eine Entlastung für den Praxisalltag, ermöglichten fachlichen Austausch und könnten unter Umständen später die Praxis übernehmen.
Die Hälfte der niedergelassenen Vertragsärzte besitzt Weiterbildungsbefugnis
Auch der Ärztemonitor, der alle zwei Jahre durch die KBV und den NAV-Virchow-Bund erstellt wird und deutschlandweit die größte Befragung ambulant tätiger Ärzte und Psychotherapeuten darstellt, bestätigt diesen Trend. Nach den Ergebnissen des Ärztemonotors von 2018 besitzt etwa die Hälfte der befragten Vertragsärzte eine Weiterbildungsbefugnis. Deutlich über die Hälfte hiervon (58%) plant die Einstellung eines Weiterbildungsassistenten in den kommenden fünf Jahren.
Die Augenheilkunde wird besonders gefördert
Derzeit werden bundesweit etwa 7500 allgemeinmedizinische und 1000 fachärztliche ambulante Weiterbildungsstellen gefördert. Im Fokus stehen hier die Fächer Augenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin und Gynäkologie. Die geförderten Fächer werden durch die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenkassen entsprechen dem Bedarf in der jeweiligen Region festgelegt. Interessierten Weiterbildern wird empfohlen, sich bei Fragen zur Förderung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zu wenden.