BMG plant Sanktionen beim elektronischen Rezept ab 2024

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) strebt eine Sanktionierung für Ärzte an, die ab dem 1. Januar 2024 nicht in der Lage sind, elektronische Rezepte auszustellen. So ist derzeit geplant, die Vergütung um pauschal 1% zu kürzen, sofern die Arztpraxen gegenüber ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nicht nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen und zu übermitteln. Ausgenommen von den Sanktionen sind Ärzte, die gegenüber ihrer KV erklärt haben, keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu verordnen. Die Sanktionierung wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als „ungeeignetes Instrument“ scharf kritisiert, aktuell seien nur etwa die Hälfte der Praxen technisch in der Lage, ein elektronisches Rezept auszustellen. Nähere Informationen zum Ablauf beim eRezept können hier bei uns nachgelesen werden.